Auto‑/Rad‑ und E‑Scooter‑Sharing privat vermieten
Immer mehr Privatpersonen verleihen ihr Auto, Fahrrad oder den E‑Scooter nicht nur im Freundeskreis, sondern auch über Plattformen wie Getaround, ListNRide oder Spinlister. Schnell lässt sich so ein Taschengeld dazuerwirtschaften. Doch ohne klaren Vertrag und passende Versicherung sind Vermieter oft unerwartet haftbar. Dieser Beitrag erklärt Ihnen in einfacher Sprache, worauf Sie achten müssen, damit Ihr Sharing‑Einkommen nicht zum teuren Fiasko wird.
Warum klare Regeln unverzichtbar sind
Stellen Sie sich vor, Sie verleihen Ihr E‑Bike an jemanden, der damit gegen einen Laternenpfahl fährt. Ohne schriftliches Protokoll und passende Versicherung haften Sie als Eigentümer mit Ihrem Privatvermögen. Viele Haftpflichtversicherungen schließen nämlich genau solche Fälle aus, wenn Dritte Ihr Fahrzeug nutzen.
Unser Tipp: Prüfen Sie zuerst Ihre Police – und beantragen Sie einen Zusatzbaustein für „Fahrzeugverleih durch Dritte“. Manchmal genügt ein kurzer Anruf bei Ihrer Versicherung.
Vertrag: Ihr Schutzschild auf Papier
Ein schriftlicher Mietvertrag schafft Klarheit für beide Seiten. Folgende Elemente dürfen nicht fehlen:
- Ausdrückliche Haftungszusage des Mieters
„Ich verpflichte mich, für alle durch mich verursachten Schäden am Fahrzeug aufzukommen.“ - Versicherungsnachweis
Bitten Sie um Vorlage einer gültigen KFZ‑Haftpflicht (Auto) oder Leihrad-/Scooter‑Police. - Übergabeprotokoll
Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Kilometerstand (Auto) oder Akkustand (E‑Scooter) sowie optische Schäden – am besten mit Fotos. - Mietdauer & Rückgabeort
Legen Sie klare Zeiten und Orte fest. Vereinbaren Sie eine Gebühr für verspätete Rückgabe. - Kaution
Eine Kaution (z. B. 200 €) als Sicherheit kann viele Schäden vermeiden. Hinterlegen Sie sie auf ein Treuhandkonto oder bar gegen Quittung.
Beispiel-Formulierung:
„Der Mieter hinterlegt eine Kaution in Höhe von 200 € in bar gegen schriftliche Quittung. Diese wird bei schadensfreier Rückgabe vollständig erstattet.“
Typische Stolperfallen – und wie Sie ihnen entgehen
Problem | Lösung |
---|---|
Private Haftpflicht deckt „Fremdnutzung“ aus | Zusatzbaustein für „Fahrzeugverleih“ in bestehender Versicherung vereinbaren |
Mieter kommt zu spät | Verzugsgebühr (z. B. 10 €/Stunde) im Vertrag festhalten |
Unklarer Unfallhergang | Foto- und Videobeweise beim Unfallort |
Minderjährige Mieter | Mindestalter (z. B. 18 Jahre) im Vertrag festlegen |
Regelmäßiger Verleih → Gewerbe? | Mal ab einer bestimmten Frequenz mit dem Finanzamt sprechen (GewO‑Pflicht) |
Ab wann wird’s gewerblich?
Verleihen Sie mehrfach pro Woche über Plattformen, kann das Finanzamt schnell von einem Gewerbe ausgehen. Dann sind Gewinnerzielungsabsicht, Eintragung ins Gewerberegister und Umsatzsteuerpflicht fällig – andernfalls drohen Nachzahlungen und Bußgelder.
Unser Tipp: Starten Sie klein, beobachten Sie Nachfrage und Einnahmen. Ab ca. 1.000 € Jahresumsatz kann eine Gewerbeanmeldung sinnvoll sein.
Digitale Helfer für reibungslose Abläufe
- Sharing‑Apps wie Gearbooker oder RentMyBike: Integrierte Vertrags- und Schadensprotokolle
- Formulare & Vorlagen von Verbänden (z. B. ADAC, ADFC) für rechtssichere Mietverträge
- Cloud‑Speicher: Fotos und Verträge automatisch sichern (z. B. Google Drive, OneDrive)
Zusammenfassung: So bleiben Sie auf der sicheren Seite
- Versicherung prüfen – und ggf. erweitern
- Schriftlichen Vertrag abschließen inkl. Haftungs- und Kautionsregelung
- Übergabedokumentation penibel durchführen
- Mindestalter & Nutzungszeiten klar festlegen
- Einnahmen im Blick behalten – Gewerbepflicht beachten
Mit diesen einfachen Schritten können Sie das Risiko minimieren und Ihr Fahrzeug erfolgreich privat vermieten.
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