Aksia: Identitätsmissbrauch in WhatsApp-Gruppen und falsche Kryptoplattformen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor WhatsApp-Gruppen, die unter der Bezeichnung „Aksia“ auftreten. Dort werden Anlegerinnen und Anleger mit angeblichen Investmentchancen gelockt. Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich nicht um die in den USA ansässige Aksia LLC, sondern um Identitätsmissbrauch.

Die Gruppen werden angeblich von Anna Lehmann, John Miller, Katja Richter und Logan Sterling geleitet. Über Kanäle wie Instagram werden Interessierte in Gruppen wie „Circle 205/Orakel Vision 300“, „B509-Erfolgsnavigator“ oder „K 9 Aksia Akademie“ gelockt. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine gefälschte Kryptobörse zu lenken, die über Apps wie Aksiapro, Aksiaplus oder AKpro betrieben wird.

Typische Masche der WhatsApp-Gruppen

Die Vorgehensweise ähnelt bekannten Betrugsmodellen:

  1. Anwerbung über Social Media – Anzeigen auf Instagram versprechen kostenlose Tipps oder Insider-Wissen.
  2. Einladung in WhatsApp-Gruppen – dort treten vermeintliche Experten auf, unterstützt von einer Assistenz.
  3. Vertrauensaufbau – über Wochen hinweg werden Seminare, Tipps und Aktienempfehlungen geteilt.
  4. Vorstellung angeblicher Anlagesysteme – häufig mit unrealistischen Gewinnversprechen oder „innovativen Investmentstrategien“.
  5. Druck zur Einzahlung – Anleger sollen Konten auf den gefälschten Plattformen eröffnen und Geld (oft in Krypto) einzahlen.
  6. Auszahlungsprobleme – zunächst sind kleine Testauszahlungen möglich, später werden größere Beträge blockiert oder an Bedingungen geknüpft.

Die wechselnden Plattformen und die Nutzung mehrerer Apps sind ein typisches Warnsignal für betrügerische Anbieter.

Warnzeichen für Anleger

  • Nutzung bekannter Unternehmensnamen ohne Zusammenhang (Identitätsdiebstahl).
  • WhatsApp-Gruppen als „Investmentakademien“ getarnt.
  • Nicht existierende Personen als angebliche Experten.
  • Apps ohne offizielle Zulassung, die Einzahlungen ins Ausland oder in Kryptowährungen verlangen.

Rechtliche Grundlage

Die Warnung der BaFin stützt sich auf:

  • § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG)
  • § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)

Beide Vorschriften machen deutlich: Finanz- und Kryptodienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit Erlaubnis der BaFin angeboten werden.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Wer bereits Zahlungen an Aksia geleistet hat, sollte:

  • sofort alle weiteren Überweisungen stoppen,
  • Bank oder Krypto-Börse kontaktieren, um mögliche Rückbuchungen zu prüfen,
  • Anzeige bei der Polizei erstatten (z. B. wegen Anlagebetrugs),
  • einen spezialisierten Anwalt einschalten, um Rückforderungen geltend zu machen.