AuroraStocks – Betrug? Erfahrungen mit aurorastocks.com & wie Sie Ihr Geld zurückholen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 1. August 2025 eine offizielle Warnung vor der Website aurorastocks.com ausgesprochen. Nach ihren Erkenntnissen bietet die Plattform Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz (§ 37 Abs. 4 KWG) an.

Weder die Betreiber der Website noch das Unternehmen AuroraStocks stehen unter der Aufsicht der BaFin – ein klarer Hinweis auf potenziell betrügerische Aktivitäten.


Was steckt hinter aurorastocks.com?

AuroraStocks präsentiert sich als moderne Handelsplattform mit Fokus auf Aktien und Finanzanlagen. Der Webauftritt wirkt professionell und international – doch bei genauerem Hinsehen fehlen zentrale Informationen:

  • Kein Impressum oder rechtlicher Ansprechpartner
  • Keine Angaben zur Unternehmensform oder Lizenzierung
  • Aggressive Versprechen hoher Gewinne ohne Risiko
  • Keine nachvollziehbare Unternehmensgeschichte oder Standortangabe

Solche Merkmale sind typisch für Plattformen, die Anleger täuschen und zur Einzahlung bewegen wollen – ohne reale Gegenleistung.


Nutzererfahrungen: Wie läuft der Kontakt mit AuroraStocks ab?

Betroffene berichten von einem typischen Ablauf:

  • Kontaktaufnahme per E-Mail oder Werbung auf Social Media
  • Professionell wirkende Beratungsgespräche durch vermeintliche „Investmentexperten“
  • Verlockende Gewinnversprechen und einfache Kontoeröffnung
  • Einzahlung auf ausländische Konten, oft per SEPA oder Krypto
  • Anfangs scheinbar erfolgreiche Trades und steigende Gewinne
  • Probleme beim Auszahlen: Auszahlungen werden verzögert, blockiert oder verweigert
  • Kontakt bricht ab, Plattform reagiert nicht mehr

Diese Merkmale decken sich mit zahlreichen anderen Fällen unerlaubter Finanzplattformen.


Wie lässt sich das Geld zurückholen?

Wenn Sie bereits in Kontakt mit aurorastocks.com stehen oder sogar Geld investiert haben, sollten Sie sofort aktiv werden:

  1. Beweise sichern
    – Screenshots, E-Mails, Transaktionsnachweise, Chatprotokolle
  2. Zahlungsdienstleister kontaktieren
    – Bei Kreditkartenzahlungen oder SEPA-Überweisungen kann ein Chargeback möglich sein
  3. Strafanzeige erstatten
    – Verdacht auf Anlagebetrug (§ 263 StGB)
  4. Juristische Hilfe suchen
    – Ein spezialisierter Anwalt kann Rückforderungsansprüche prüfen und durchsetzen