DOEX Exchange – BaFin-Warnung: Unerlaubte Handelsplattform

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten der vermeintlichen Handelsplattform DOEX Exchange. Nach Erkenntnissen der Behörde bieten die Betreiber über die Webseiten doexexchange8.com, doex.cc und h5.ki-x.link ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Die Betreiber behaupten zwar, lizenziert tätig zu sein – dies ist jedoch nachweislich falsch. Weder die BaFin noch eine andere anerkannte Finanzaufsichtsbehörde beaufsichtigt DOEX Exchange.

Auffälligkeiten rund um DOEX Exchange

Neben der offiziellen BaFin-Warnung ergeben sich auch aus den öffentlich zugänglichen Informationen deutliche Hinweise, die gegen die Seriosität der Plattform sprechen:

DomainRegistrierungsdatumStatusAuffälligkeit
doexexchange8.com10.06.2025bereits geschlossenklassisches Muster kurzfristiger Scam-Seiten
doex.cc27.01.2025aktivkeine Unternehmensdaten, keine Rechtsform
h5.ki-x.link14.07.2025aktivWeiterleitungs- und Loginseite, anonym registriert

Die Plattform präsentiert sich als internationale Handelsbörse für Kryptowährungen und Finanzinstrumente, liefert jedoch keine überprüfbaren Informationen zu ihrem Unternehmenssitz, ihrer Rechtsform oder verantwortlichen Personen.

Typisches Vorgehen der Betreiber

Die Vorgehensweise ähnelt bekannten Betrugsplattformen:

  • Werbung über Social Media und WhatsApp mit Versprechen von hohen Renditen.
  • Anmeldung auf einer Handelsplattform, die angeblich exklusiven Zugang zu Märkten bietet.
  • Einzahlungen per Kryptowährung oder auf ausländische Konten, wodurch Rückverfolgung und Rückholung stark erschwert werden.
  • Kleinere Testauszahlungen werden manchmal zugelassen, um Vertrauen aufzubauen.
  • Sobald größere Beträge eingezahlt sind, werden Auszahlungen blockiert oder an unerfüllbare Bedingungen geknüpft.

Welche rechtlichen Grundlagen sind betroffen?

Laut BaFin sind die Angebote von DOEX Exchange unerlaubt, da keine Erlaubnis nach folgenden Gesetzen vorliegt:

  • § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) – Verbot unerlaubter Bank- und Finanzdienstleistungen
  • § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMaA) – Zulassungspflicht für Kryptowerte-Dienstleistungen

Damit handelt es sich um ein klares rechtswidriges Angebot.

Wie lässt sich das Geld zurückholen?

Ob eine Rückholung möglich ist, hängt stark von der Zahlungsmethode ab:

  • Überweisung ins Ausland: Hier kann Ihre Bank in Einzelfällen helfen, wenn Sie sofort reagieren und die Zahlung noch nicht final verbucht ist.
  • Krypto-Transaktionen: Eine Rückholung ist technisch nicht möglich. Hier bleibt oft nur die strafrechtliche Anzeige.
  • Rechtliche Schritte: Betroffene sollten eine Anzeige bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft stellen und anwaltlichen Rat einholen.

FAQ – Häufige Fragen zu DOEX Exchange

  1. Ist DOEX Exchange seriös?

    Nein. Laut BaFin bietet die Plattform ohne Erlaubnis Finanz- und Krypto-Dienstleistungen an. Zudem sind die Webseiten kurzlebig und anonym registriert – ein typisches Merkmal von Betrug.

  2. Kann ich meine Einzahlungen zurückfordern?

    Eine Rückholung ist schwierig, insbesondere bei Zahlungen in Kryptowährungen. Betroffene sollten jedoch schnellstmöglich rechtliche Schritte prüfen.

  3. Was tun, wenn ich mich bereits registriert habe?

    Zahlen Sie keinesfalls weiteres Geld ein. Dokumentieren Sie alle Vorgänge (Chats, Überweisungsbelege, E-Mails) und wenden Sie sich an Ihre Bank sowie an die Polizei.

Die Warnung der BaFin zeigt deutlich: DOEX Exchange ist keine lizenzierte Handelsplattform, sondern ein Anbieter ohne jede Genehmigung. Anlegerinnen und Anleger sollten jeglichen Kontakt meiden, keine Einzahlungen tätigen und im Zweifel sofort rechtliche Schritte einleiten.