Forward Financing – BaFin-Warnung vor forwardfinancing.de und dubiosen Rückgewinnungsangeboten
Die BaFin warnt ausdrücklich vor Angeboten auf der Webseite forwardfinancing.de. Nach den Erkenntnissen der Aufsicht werden dort Bankgeschäfte ohne erforderliche Genehmigung angeboten. Besonders brisant: Die Betreiber werben damit, angeblich bereits entstandene Schäden aus früheren Betrugsfällen wiedergutmachen zu können.
Solche Aussagen sind ein typisches Lockmittel, um gerade geschädigte Anleger erneut zur Zahlung zu bewegen. Ein „Schadensausgleich“ oder „Funds Recovery“ durch unbekannte Firmen ist fast immer Teil einer weiterführenden Betrugsmasche.
Zugang nur für deutsche Nutzer
Auffällig ist, dass die Website nur von deutschen IP-Adressen erreichbar ist. Dies deutet darauf hin, dass gezielt deutsche Anleger angesprochen werden sollen – ein weiteres Indiz für eine geplante Täuschung.
Wie die Masche funktioniert
- Betroffene von früheren Anlagebetrugsfällen erhalten das Angebot, ihre verlorenen Gelder zurückzubekommen.
- Dafür sollen sie ein neues „Konto“ eröffnen oder eine Vorauszahlung leisten.
- In manchen Fällen wird behauptet, man arbeite in Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden oder Gerichten.
- Nach der Zahlung verschwinden die Betreiber oder blockieren die Opfer.
Warum Anleger besonders vorsichtig sein sollten
Die Kombination aus Bankgeschäften ohne Lizenz und dem Versprechen von Schadensrückzahlungen ist hochgefährlich. Wer bereits Opfer eines Betrugs geworden ist, wird hier ein zweites Mal ins Visier genommen („Recovery Scam“).
Rechtliche Grundlage
Die Warnung der BaFin stützt sich auf:
- § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG)
Demnach dürfen Bankgeschäfte in Deutschland ausschließlich mit einer ausdrücklichen Erlaubnis der BaFin betrieben werden.
Was Sie tun sollten, wenn Sie betroffen sind
- Leisten Sie keine weiteren Zahlungen.
- Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank oder Zahlungsdienstleister, um mögliche Rückbuchungen zu prüfen.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
- Sammeln Sie alle Unterlagen und Screenshots für eine rechtliche Prüfung.
- Ziehen Sie anwaltliche Beratung hinzu, wenn bereits Gelder geflossen sind.