GoldRhein – Betrug? Erfahrungen, WhatsApp-Masche und wie Sie Ihr Geld zurückholen

Die BaFin warnt vor dubiosen Angeboten der Plattform GoldRhein sowie vor WhatsApp-Gruppen, die angeblich durch Mitarbeiter der Fortress Investment Group betreut werden. In Wahrheit stecken dahinter mutmaßlich betrügerische Strukturen, die gezielt auf Verbraucher in Deutschland abzielen. Was steckt hinter der Masche – und was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind?


Was ist über GoldRhein und die WhatsApp-Gruppen bekannt?

Laut offizieller Warnmeldung der BaFin werden derzeit in WhatsApp-Gruppen mit Namen wie „Vermögenswachstumsplan II-Austauschgruppe“ vermeintlich exklusive Anlagetipps verbreitet. Die angeblichen Berater nennen sich „Dr. Daniel Will“, „Michael Becker“ und „Anna Schneider“ und treten als angebliche Mitarbeiter der Fortress Investment Group LLC auf.

Dabei wird gezielt empfohlen, über die Seiten goldrhein.net und goldrhein.com in Kryptowährungen oder Finanzinstrumente zu investieren.

Doch die Fakten sprechen eine andere Sprache:

  • Die genannten Personen sind der BaFin nicht bekannt.
  • Die Fortress Investment Group distanziert sich von den Angeboten – eine Verbindung besteht nicht.
  • Die Betreiber von GoldRhein verfügen nicht über eine Erlaubnis gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) bzw. § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptMonAG).

Wie funktioniert die Masche?

Die Täter nutzen Messenger-Dienste wie WhatsApp, um gezielt Vertrauen aufzubauen – meist über freundliche und seriös wirkende Gruppenkommunikation. In diesen Gruppen wird der Eindruck vermittelt, dass sich Anleger gegenseitig über echte Renditeerfolge austauschen.

Anschließend folgt die Weiterleitung zu den Handelsplattformen goldrhein.net oder goldrhein.com, über die Einzahlungen in Kryptowährungen erfolgen sollen.

Typisch sind dabei:

  • Einfache Sprache mit angeblichen Erfolgsgeschichten
  • Hinweise auf „exklusive Einstiegsmöglichkeiten“
  • Auftritt unter einem bekannten Markennamen (Fortress Investment Group)
  • Kein Impressum, keine rechtliche Transparenz auf den Webseiten

Welche rechtlichen Risiken bestehen?

Angebote wie die von GoldRhein verstoßen gegen zentrale Vorschriften des deutschen Finanzrechts:

VerstoßGesetzliche GrundlageBedeutung
Angebot ohne BaFin-Erlaubnis§ 37 Abs. 4 KWGVerbot von Finanzdienstleistungen ohne Lizenz
Kryptoangebote ohne Zulassung§ 10 Abs. 7 KryptMonAGPflicht zur Registrierung für Krypto-Plattformen
Möglicher Identitätsdiebstahl§ 263 StGB (Betrug), § 164 StGBStraftat bei missbräuchlicher Nutzung von Namen Dritter

Da es sich um nicht regulierte Anbieter handelt, besteht für Anleger kein rechtlicher Schutz, wie z. B. eine Einlagensicherung oder aufsichtsrechtliche Kontrolle. Verluste lassen sich meist nicht ohne Weiteres rückfordern.


Was tun, wenn Sie bereits investiert haben?

Wenn Sie Geld an GoldRhein überwiesen haben oder über eine WhatsApp-Gruppe zur Anlage verleitet wurden, sollten Sie schnell handeln:

Welche ersten Schritte sind wichtig?

  • Zahlungen sofort stoppen: Informieren Sie Ihre Bank oder Krypto-Börse und lassen Sie Überweisungen – wenn möglich – rückgängig machen.
  • Beweise sichern: Speichern Sie alle Chatverläufe, Screenshots, Zahlungsbelege und Webseiteninhalte.
  • Anzeige erstatten: Wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizei oder direkt an die Staatsanwaltschaft.
  • Rechtliche Beratung einholen: Ein erfahrener Anwalt im Kapitalmarktrecht kann prüfen, ob Rückforderungen oder Schadenersatzansprüche möglich sind.

Kann man sein Geld zurückholen?

Die Chancen auf Rückerstattung hängen stark vom Einzelfall ab. Wichtig ist, ob:

  • Rückbuchungen über die Bank oder Kreditkarte noch möglich sind
  • Zahlungen über regulierte Kryptobörsen liefen
  • der Betreiber identifizierbar ist (z. B. über IP, Domains, Wallets)

In einigen Fällen konnten Opfer durch anwaltliche Unterstützung oder Sammelanzeigen Teilerfolge erzielen. Entscheidend ist, schnell zu reagieren, bevor Spuren verwischt sind.


Wie schützt man sich vor ähnlichen Angeboten?

  • Keine Anlageempfehlungen über WhatsApp, Telegram oder Social Media akzeptieren
  • Seriöse Anbieter immer in der BaFin-Datenbank prüfen:
    👉 BaFin-Unternehmensdatenbank
  • Misstrauen bei fehlendem Impressum oder undurchsichtigen Domains
  • Nie unter Zeitdruck oder Gruppenzwang handeln

Die Plattform GoldRhein und die begleitenden WhatsApp-Gruppen zeigen, wie geschickt Betrüger heute mit Identitätsmissbrauch, falscher Expertise und gruppendynamischem Druck arbeiten. Wenn Sie betroffen sind, gibt es rechtliche Wege, um sich zu wehren – entscheidend ist, dass Sie frühzeitig aktiv werden.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der rechtlichen Einordnung Ihres Falls, bei der Beweissicherung und – wenn möglich – bei der Rückforderung Ihres Geldes.