IFC & IFWS App – BaFin-Warnung: Identitätsmissbrauch in WhatsApp-Gruppen

Die BaFin warnt aktuell vor Angeboten, die unter den Namen „Internationale Finanz Corporation (IFC)“ oder „IFC Internationale Finanzgesellschaft“ verbreitet werden. Über verschiedene WhatsApp-Gruppen und eine App namens „IFWS“ sollen Anlegerinnen und Anleger zum Handel mit Aktien und Kryptowerten verleitet werden.

Wichtig: Diese Angebote stammen nicht von der seriösen International Finance Corporation (IFC) der Weltbankgruppe mit Sitz in Washington, DC. Es handelt sich eindeutig um Identitätsmissbrauch.

Wie funktioniert die Masche?

Nach bisherigen Erkenntnissen folgt der Ablauf einem bekannten Muster:

  • Über Social-Media-Anzeigen (z. B. auf Facebook oder Instagram) werden Interessierte mit angeblichen kostenlosen Aktienempfehlungen oder Finanzseminaren gelockt.
  • Anlegerinnen und Anleger sollen über WhatsApp-Gruppen wie „IFC-Akademie“ oder „IFC Finanzakademie 20“ beitreten.
  • Dort treten vermeintliche „Experten“ und ihre „Assistenten“ auf, die Anlageempfehlungen und Hinweise zu angeblich sicheren Handelsstrategien geben.
  • Nach einer längeren Vertrauensphase wird ein innovatives Finanzsystem oder sogar ein eigener Krypto-Token vorgestellt.
  • Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, Konten in der App „IFWS“ oder bei externen Handelsplattformen zu eröffnen.
  • Einzahlungen erfolgen meist über ausländische Konten oder Kryptowährungen. Kleine Testauszahlungen werden anfangs zugelassen, um Vertrauen zu schaffen.
  • Schließlich kommt es zu immer neuen Zahlungsaufforderungen, während Auszahlungen zunehmend blockiert oder an Bedingungen geknüpft werden.

Die Masche kombiniert Elemente von Social-Media-Betrug, WhatsApp-Finanzgruppen und App-basierten Scheininvestments.

Warum ist das problematisch?

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dafür eine Erlaubnis der BaFin. Anbieter ohne Zulassung handeln rechtswidrig. Anlegerinnen und Anleger haben in solchen Fällen keinen gesetzlichen Schutz und laufen Gefahr, ihr gesamtes Kapital zu verlieren.

Die BaFin stellt klar: Die „Internationale Finanz Corporation (IFC)“ in WhatsApp-Gruppen hat nichts mit der echten IFC der Weltbankgruppe zu tun.

Was sollten Betroffene tun?

  • Keine weiteren Zahlungen leisten – auch nicht für angebliche Steuern, Gebühren oder Freischaltungen.
  • Beweise sichern: Chatverläufe, Überweisungsbelege, Screenshots.
  • Anzeige erstatten bei Polizei oder Staatsanwaltschaft.
  • Bank oder Zahlungsdienstleister kontaktieren, um Rückbuchungen zu prüfen.
  • Rechtliche Unterstützung einholen, um Möglichkeiten zur Geldrückholung auszuloten.

Rechtlicher Hintergrund

Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Danach ist es untersagt, ohne Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland zu betreiben.