Infinaworld – Betrug? Erfahrungen mit „IFC International Finance Corporation“ und Geld zurückholen

Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Warnung vor der Website infinaworld.com ausgesprochen. Dort sowie in WhatsApp-Gruppen werden angeblich Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten – allerdings ohne die erforderliche Erlaubnis. Besonders brisant: Die Betreiber geben sich als „IFC International Finance Corporation“ aus und behaupten, Teil der Weltbank-Gruppe zu sein. Das ist nachweislich falsch. Es handelt sich um Identitätsdiebstahl zulasten der echten International Finance Corporation (ifc.org).

Was über Infinaworld bekannt ist

  • Die Domain infinaworld.com wurde erst am 30. Mai 2025 registriert – von einem „langjährigen Finanzinstitut“ kann also keine Rede sein.
  • Auf der Website werden Personen wie Hans-Georg Bremer, angeblich ein „renommierter deutscher Aktienprofessor“, genannt. Nach Angaben der BaFin existiert eine solche Person jedoch nicht.
  • Auch die Namen Jana Fischer und Bernd Schäfer tauchen auf, die eine WhatsApp-Gruppe namens „IFC Finanzakademie8811“ leiten sollen. In dieser Gruppe werden Anlageempfehlungen geteilt und Nutzer zum Download einer App „WS-G“ aufgefordert.

Alle diese Elemente – Fake-Personen, WhatsApp-Gruppen, erfundene Institute – sind typische Merkmale von Anlagebetrug.

Wie funktioniert die Masche?

Nach bisherigen Erkenntnissen läuft das Vorgehen ähnlich wie bei anderen WhatsApp-Betrugsfällen ab:

  1. Anwerbung über Social Media
    Anleger stoßen über Facebook, Instagram oder Messenger auf vermeintliche Finanzexperten oder „kostenlose Tipps“.
  2. WhatsApp-Gruppen & Vertrauensaufbau
    In Gruppen wie „IFC Finanzakademie8811“ geben angebliche Experten Empfehlungen. Man versucht, durch Seminare oder vermeintliches Fachwissen Vertrauen aufzubauen.
  3. App & Handelsplattform
    Mitglieder sollen eine App wie „WS-G“ installieren oder sich auf der Website anmelden. Dort wird mit „exklusiven Investmentchancen“ geworben.
  4. Einzahlungen
    Anleger werden gedrängt, über Auslandsüberweisungen oder Kryptowährungen Kapital einzuzahlen.
  5. Blockierte Auszahlungen
    Auszahlungen sind oft nur in kleinen Testbeträgen möglich. Später werden Bedingungen gestellt oder Zahlungen vollständig verweigert.

Rechtliche Einordnung

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit BaFin-Erlaubnis angeboten werden.

  • § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG)
  • § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMaAufsG)

Da Infinaworld weder zugelassen noch beaufsichtigt wird, sind die Angebote illegal.

Wie lässt sich das Geld zurückholen?

Anleger sollten sofort handeln, wenn sie Gelder an Infinaworld überwiesen haben. Mögliche Schritte:

SchrittMaßnahme
1. Zahlungen stoppenKontakt zur eigenen Bank aufnehmen und versuchen, Überweisungen oder Kreditkartenzahlungen zu stoppen.
2. Beweise sichernScreenshots, Chatverläufe, Überweisungsbelege und Vertragsunterlagen sammeln.
3. Strafanzeige erstattenAnzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen (Stichwort: Anlagebetrug, Identitätsmissbrauch).
4. Fachanwalt einschaltenEin auf Kapitalanlagerecht spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister oder Mittelsmänner bestehen.
5. BaFin und Verbraucherzentrale informierenVerdachtsfälle melden, um andere Anleger zu schützen.

FAQ – Häufige Fragen zu Infinaworld

Ist Infinaworld seriös?

Nein. Die angebliche Verbindung zur Weltbank-Gruppe ist erfunden. Zudem existieren die genannten Personen laut BaFin nicht.

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