PBMC App & HIG Investment Management – BaFin Warnung vor WhatsApp-Betrug

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 11. September 2025 eine Verbraucherwarnung veröffentlicht. Betroffen sind die Handels-App „PBMC“ sowie Angebote des angeblichen Unternehmens HIG Investment Management, die über WhatsApp-Gruppen verbreitet werden.

  • Betroffene Gruppen: „Deutsch-Amerikanischer Handelsclub A85“
  • Genannte Personen: „Lisa Bergmann“, „Claudia Richter“, „David Kraft“
  • Angebliche Dienstleistungen: Handel mit Finanzinstrumenten und Kryptowerten

Die BaFin stellt klar: Weder die genannten Personen noch das Unternehmen HIG Investment Management sind ihr bekannt. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch und unerlaubte Finanzdienstleistungen.

👉 Offizielle Mitteilung: BaFin-Verbraucherwarnung zu PBMC & HIG Investment Management

Wie die Betrugsmasche funktioniert

Die Täter nutzen ein bekanntes Muster:

  1. Anwerbung über WhatsApp – Anleger werden in exklusive Gruppen eingeladen.
  2. Vermeintliche Finanzexperten – Namen wie „Lisa Bergmann“ oder „David Kraft“ werden eingesetzt, um Vertrauen zu schaffen.
  3. Empfehlung der App „PBMC“ – Anleger sollen dort ein Konto eröffnen und Geld einzahlen.
  4. Vorgespiegelte Gewinne – im Dashboard werden fiktive Renditen angezeigt.
  5. Einzahlungen über Krypto oder Auslandskonten – Geldflüsse sind kaum rückverfolgbar.
  6. Blockierte Auszahlungen – sobald größere Summen verlangt werden, verweigern die Betreiber jede Rückzahlung.

Rechtliche Grundlage

In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit BaFin-Erlaubnis angeboten werden. Die Betreiber der PBMC-App und von HIG Investment Management verfügen über keine Zulassung.

Die Warnung basiert auf:

  • § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG)
  • § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)

Empfehlung für Anleger

Die App PBMC und das angebliche Unternehmen HIG Investment Management sind eindeutig Teil einer Betrugsmasche. Anleger sollten:

  • Keine Gelder einzahlen oder weitere Zahlungen leisten.
  • Keine sensiblen Daten (z. B. Ausweis oder Bankdaten) an die Betreiber übermitteln.
  • Anzeige bei der Polizei und Meldung an die BaFin erstatten.
  • Falls bereits investiert: rechtliche Beratung einholen, um Chancen auf Rückholung zu prüfen.