PBMC App & HIG Investment Management – BaFin Warnung vor WhatsApp-Betrug
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 11. September 2025 eine Verbraucherwarnung veröffentlicht. Betroffen sind die Handels-App „PBMC“ sowie Angebote des angeblichen Unternehmens HIG Investment Management, die über WhatsApp-Gruppen verbreitet werden.
- Betroffene Gruppen: „Deutsch-Amerikanischer Handelsclub A85“
- Genannte Personen: „Lisa Bergmann“, „Claudia Richter“, „David Kraft“
- Angebliche Dienstleistungen: Handel mit Finanzinstrumenten und Kryptowerten
Die BaFin stellt klar: Weder die genannten Personen noch das Unternehmen HIG Investment Management sind ihr bekannt. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch und unerlaubte Finanzdienstleistungen.
👉 Offizielle Mitteilung: BaFin-Verbraucherwarnung zu PBMC & HIG Investment Management
Wie die Betrugsmasche funktioniert
Die Täter nutzen ein bekanntes Muster:
- Anwerbung über WhatsApp – Anleger werden in exklusive Gruppen eingeladen.
- Vermeintliche Finanzexperten – Namen wie „Lisa Bergmann“ oder „David Kraft“ werden eingesetzt, um Vertrauen zu schaffen.
- Empfehlung der App „PBMC“ – Anleger sollen dort ein Konto eröffnen und Geld einzahlen.
- Vorgespiegelte Gewinne – im Dashboard werden fiktive Renditen angezeigt.
- Einzahlungen über Krypto oder Auslandskonten – Geldflüsse sind kaum rückverfolgbar.
- Blockierte Auszahlungen – sobald größere Summen verlangt werden, verweigern die Betreiber jede Rückzahlung.
Rechtliche Grundlage
In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit BaFin-Erlaubnis angeboten werden. Die Betreiber der PBMC-App und von HIG Investment Management verfügen über keine Zulassung.
Die Warnung basiert auf:
- § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG)
- § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
Empfehlung für Anleger
Die App PBMC und das angebliche Unternehmen HIG Investment Management sind eindeutig Teil einer Betrugsmasche. Anleger sollten:
- Keine Gelder einzahlen oder weitere Zahlungen leisten.
- Keine sensiblen Daten (z. B. Ausweis oder Bankdaten) an die Betreiber übermitteln.
- Anzeige bei der Polizei und Meldung an die BaFin erstatten.
- Falls bereits investiert: rechtliche Beratung einholen, um Chancen auf Rückholung zu prüfen.