pc.kkram-api.com: Identitätsmissbrauch mit angeblichen KKR-Investmentclubs

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen, die angeblich im Namen der KKR & Co. Inc., USA, oder mit ihr verbundenen Gesellschaften betrieben werden. Tatsächlich handelt es sich um Identitätsmissbrauch.

Die Gruppen werden von Personen wie „Michael Wagner“, „Till van Dorp“ sowie „Marina Winkler“ geleitet. Zwar gibt es einen Mitarbeiter namens Till van Dorp bei der Kohlberg Kravis Roberts GmbH in Frankfurt am Main, doch besteht kein Zusammenhang mit den fraglichen Angeboten. Auch andere Gesellschaften der KKR-Gruppe – etwa die KKR Alternative Investment Management Unlimited Company (Irland) oder die KKR Credit Advisors (Irland) – sind nicht beteiligt.

Vorgehen der Betrüger

Über Social Media wie Instagram und Facebook werden Verbraucherinnen und Verbraucher in sogenannte Investmentclubs gelockt, darunter:

  • KKR Pro Investment Club
  • Q7 KKR Investmentclub
  • ML Deutsches Marktforum
  • KKR-Marktstrategiezentrum
  • KKR-Lehrgruppe
  • VIP10-KKR Investmentclub
  • Q10-KKR Investmentclub
  • A-365KKR Investorenclub

Die Mitglieder sollen anschließend über die Plattform KKRAM ein Konto eröffnen (Domain: pc.kkram-api.com). Zuvor wurden auch Apps wie KKRpro und KKRAM eingesetzt. Dort soll das Handelskapital angeblich automatisiert verwaltet werden – in Wahrheit handelt es sich um eine betrügerische Masche.

Typischer Ablauf

Die Geschäftsanbahnung folgt bekannten Mustern aus anderen Fällen:

  1. Werbung auf Social Media mit kostenlosen Tipps und Seminaren.
  2. Einladung in WhatsApp-Gruppen mit angeblichen Experten und Assistenzen.
  3. Vertrauensaufbau über Wochen durch scheinbar seriöse Empfehlungen.
  4. Vorstellung innovativer Investitionssysteme, oft mit unrealistischen Gewinnversprechen.
  5. Druck zur Einzahlung – oft auf ausländische Konten oder in Kryptowährungen.
  6. Blockierte Auszahlungen, sobald Anleger höhere Beträge zurückfordern.

Besonders auffällig: Die ständige Veränderung der Domains und Apps zur Verschleierung der Aktivitäten.

Warnzeichen für Anleger

  • Bezugnahme auf echte Finanzinstitute oder Mitarbeiter ohne Zusammenhang (Identitätsdiebstahl).
  • WhatsApp-Gruppen als Investmentclubs getarnt.
  • Nutzung von unbekannten Plattformen oder Apps wie „KKRAM“.
  • Versprechen von hohen, sicheren Renditen.

Rechtliche Grundlage

Die BaFin weist darauf hin:

  • § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG)

Demnach dürfen Finanzdienstleistungen in Deutschland nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der BaFin angeboten werden.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Wenn Sie Zahlungen an pc.kkram-api.com oder verbundene Apps geleistet haben:

  • sofort Zahlungen stoppen,
  • Bank oder Krypto-Börse informieren, um Rückbuchungen zu prüfen,
  • Anzeige bei der Polizei erstatten,
  • rechtliche Schritte mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts prüfen.