WertEU – Betrug? Erfahrungen mit werteu.net & wie Sie Ihr Geld zurückholen

Die BaFin warnt vor Angeboten auf werteu.net. Nach Erkenntnissen der Aufsicht erbringt die angeblich in Frankfurt/Düsseldorf ansässige „WertEU“ ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen. Das Unternehmen behauptet, nur zu „beraten“ und keine Transaktionen durchzuführen – diese Einordnung ist nicht belastbar. Die Domain werteu.net wurde am 07.04.2025 registriert – ein typisches Warnsignal bei plötzlichen „Finanzplattformen“.
Rechtsgrundlage der Warnung: § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG), § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMaAufG).

Was wir aus der BaFin-Warnung ableiten sollten

  • Unerlaubte Dienste: Nach BaFin-Lage bietet WertEU Finanz-/Wertpapier- und Kryptodienste ohne BaFin-Erlaubnis an.
  • Schein-Narrativ „nur Beratung“: Viele unerlaubte Anbieter deklarieren ihre Tätigkeit als „Beratung“ oder „Schulung“. Spätestens wenn konkrete Kaufempfehlungen, Vermittlung von Konten/Plattformen, Kontobetreuung oder Krypto-Wallet-Anweisungen erfolgen, bewegen sie sich regelmäßig im Bereich erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
  • Junges Setup: Domainregistrierung 07.04.2025; fehlende belastbare Anbieterkennzeichnung; behauptete Standorte Frankfurt/Düsseldorf ohne nachprüfbare Aufsichtszulassung.

Typische Anzeichen, dass „nur Beratung“ nicht stimmt

  • „Beratung“ endet in de facto Portfolio-Steuerung (z. B. „wir führen für Sie aus“ / „wir öffnen ein Konto für Sie“).
  • Nutzung oder Bewerbung einer externen Trading-App/Plattform, für die Sie Geld überweisen oder Krypto transferieren sollen.
  • Auszahlungsblockaden, „Steuern/Fees“ vor Auszahlung, Druck zu Nachschüssen.
  • Kein Impressum mit prüfbaren Rechts- und Kontaktdaten; keine Registernummer; keine BaFin-Erlaubnis.

Erste Schritte: So schützen Sie sich sofort

  • Zahlungen stoppen: Weisen Sie Ihre Bank/Zahlungsdienstleister auf möglichen Betrug hin. Bitten Sie um Überweisungsrückruf (SEPA) bzw. Chargeback (Kreditkarte). Bei Krypto: sofort Adressen notieren; weitere Transfers einstellen.
  • Beweise sichern: Screenshots der Website/Chats/„Beratung“, E-Mails, Verträge, Zahlungstransaktionen (IBAN, TX-Hash), Telefon-/WhatsApp-Nummern.
  • Keine Fernzugriffe zulassen: Entfernen Sie Remote-Software (AnyDesk, TeamViewer), ändern Sie Passwörter (Bank, Mail, Krypto-Börsen, 2FA).
  • Offiziell melden:
    • Hinweis an die BaFin (unerlaubte Geschäfte, § 37 Abs. 4 KWG / § 10 Abs. 7 KMaAufG)
    • Strafanzeige bei der Polizei/Staatsanwaltschaft (wegen Verdachts des Anlage-/Computerbetrugs etc.)
    • Bei Phishing/Identitätsdiebstahl zusätzlich BSI-Hinweise beachten.

Wie lässt sich das Geld zurückholen?

Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Zahlungsweg und der Reaktionsgeschwindigkeit ab:

Banküberweisung (SEPA/SWIFT)

  • Kurzfristig: Rückruf der Überweisung über Ihre Bank veranlassen (sofort handeln!).
  • Mittelfristig: Haftungsketten prüfen (Empfängerbank, Korrespondenzbanken). Bei Warnsignalen (z. B. „nur Beratung“, jüngste Domain, fehlende Lizenz) kommen Sorgfaltspflichtfragen in Betracht.

Kreditkarte

  • Chargeback wegen „Dienstleistung nicht erbracht / Fraud“. Dokumentieren Sie die Täuschung (BaFin-Warnung, Screenshots, „nur Beratung“-Versprechen vs. faktische Ausführung).

Kryptowerte (BTC/ETH/USDT …)

  • On-Chain-Tracing (Transaktionsgraph, Exchanges/Brücken identifizieren).
  • Notices an identifizierte Börsen/OTCs (KYC-Pflichten, Freeze Request mit Nachweisen).
  • Bei mixers/bridges wird es schwieriger; dennoch kann man Exit-Points anvisieren.

Weitere Ansatzpunkte

  • Werbende Plattformen/„Signalgeber“ (Affiliate/Influencer) können Mitverantwortung auslösen.
  • Zahlungsdienstleister und Acquirer prüfen (KYC/AML-Pflichten, Merchant Due Diligence).
  • Zivilrechtliche Ansprüche (Anfechtung wegen Täuschung, Schadensersatz) gegen identifizierbare Beteiligte.

Rechtlicher Hintergrund in Kürze

  • § 37 Abs. 4 KWG: BaFin kann auf unerlaubt betriebene Bank-/Finanzgeschäfte hinweisen; Anbieten ohne Erlaubnis ist unzulässig.
  • § 10 Abs. 7 KMaAufG: Gleiches für Kryptowerte-Dienstleistungen.
  • Ihre praktische Prüfung: Suchen Sie den Anbieter in der BaFin-Unternehmensdatenbank. Fehlt ein Eintrag, ist größte Vorsicht geboten – „Beratung“ schützt nicht vor der Erlaubnispflicht, wenn faktisch Handel/Vermittlung betrieben wird.

Praktischer Check für Betroffene (Kurzliste)

  • Ist werteu.net in der BaFin-Datenbank zugelassen? (nein, laut BaFin-Warnung)
  • Wurden konkrete Kauf-/Verkaufsanweisungen erteilt oder Accounts/Wallets eingerichtet?
  • Gibt es Auszahlungsbedingungen/Gebühren vor Freigabe?
  • Liegt ein junges Domainalter (07.04.2025) vor und fehlen prüfbare Firmendaten?
  • Wurden Gelder auf Auslandskonten oder in Krypto gelenkt?

FAQ zu WertEU (werteu.net)

  • Behauptet WertEU nicht, nur zu „beraten“?

    Doch. Aber sobald Empfehlungen, Kontoeinrichtungen, Orderanweisungen oder Wallet-Transfers ins Spiel kommen, sind das häufig erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Genau hier setzt die BaFin-Warnung an.

  • Ich habe „nur testweise“ einen kleinen Betrag eingezahlt – was jetzt?

    Sofort Auszahlungen versuchen, parallel Beweise sichern, Bank/Kartenanbieter kontaktieren, Strafanzeige stellen. Bei Krypto zusätzlich Exchange-Kontakt suchen (Freeze-Request).

  • Kann ich einfach auf der Website kündigen und bekomme mein Geld zurück?

    Bei solchen Konstellationen werden „Kündigungen“ oft ignoriert oder an Gebühren geknüpft. Setzen Sie formale Fristen (schriftlich), nutzen Sie Chargeback/Rückruf, und dokumentieren Sie die BaFin-Warnung als Beleg.