Falsche Aufsichtsbehörden

Falsche Aufsichtsbehörden

Betrugsmodelle nutzen erfundene „Behörden“, Siegel und Zertifikate, um Seriosität vorzutäuschen. Auf dieser Seite finden Sie laufend aktualisierte Fälle, typische Merkmale sowie konkrete Schritte, wie Sie sich schützen und im Schadensfall vorgehen können.

Fälle & Warnungen (Übersicht)

Datum Projekt / Domain Fiktive Regulierungsbehörde Offizielle Warnung Details

Die Liste fasst Fälle zusammen, in denen Anbieter mit erfundenen Aufsichtsbehörden werben. Quellen sind u. a. amtliche Warnungen (z. B. BaFin).

Was sind „falsche Aufsichtsbehörden“?

Unternehmen oder Websites behaupten, von einer offiziell klingenden Stelle reguliert zu werden – etwa „Europäische Finanzaufsichtsbehörde“, „European Financial Commission“ oder „FISEU“. Diese Institutionen existieren nicht. Ziel ist, Vertrauen zu erschleichen und Einzahlungen auszulösen.

So erkennen Sie die Masche

  • Fake-Siegel Unbekannte Logos, fehlende Verlinkung auf echte Register
  • Neue Domain Erst seit kurzem registriert; wechselnde Webseiten
  • Scheinadressen Internationale Standorte ohne Nachweis oder Impressum
  • Widersprüche Falsche Rechtsformen, frei erfundene Lizenznummern

Was tun, wenn Sie betroffen sind?

  • Beweise sichern: Screenshots, Mails, Chats, Zahlungsbelege.
  • Zahlung stoppen: Bank/Zahlungsdienstleister kontaktieren (Chargeback/Rückruf).
  • Meldung erstatten: Polizei/Staatsanwaltschaft, BaFin-Hinweis geben.
  • Rechtsrat einholen: Spezialisierte Kanzlei für Kapitalmarkt/Bankrecht.

Kurz erklärt: Rechtlicher Rahmen

Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Maßgeblich sind u. a. § 37 Abs. 4 KWG (unerlaubte Geschäfte) sowie – bei Kryptowerte-Dienstleistungen – § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Anbieter, die mit frei erfundenen „Behörden“ werben, versuchen häufig, diese Erlaubnispflicht zu verschleiern.