Betrugsmodelle nutzen erfundene „Behörden“, Siegel und Zertifikate, um Seriosität vorzutäuschen. Auf dieser Seite finden Sie laufend aktualisierte Fälle, typische Merkmale sowie konkrete Schritte, wie Sie sich schützen und im Schadensfall vorgehen können.
Fälle & Warnungen (Übersicht)
Datum | Projekt / Domain | Fiktive Regulierungsbehörde | Offizielle Warnung | Details |
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Die Liste fasst Fälle zusammen, in denen Anbieter mit erfundenen Aufsichtsbehörden werben. Quellen sind u. a. amtliche Warnungen (z. B. BaFin).
Was sind „falsche Aufsichtsbehörden“?
Unternehmen oder Websites behaupten, von einer offiziell klingenden Stelle reguliert zu werden – etwa „Europäische Finanzaufsichtsbehörde“, „European Financial Commission“ oder „FISEU“. Diese Institutionen existieren nicht. Ziel ist, Vertrauen zu erschleichen und Einzahlungen auszulösen.
So erkennen Sie die Masche
Fake-Siegel
Unbekannte Logos, fehlende Verlinkung auf echte RegisterNeue Domain
Erst seit kurzem registriert; wechselnde WebseitenScheinadressen
Internationale Standorte ohne Nachweis oder ImpressumWidersprüche
Falsche Rechtsformen, frei erfundene Lizenznummern
Tipp: Prüfen Sie offizielle Register (BaFin, ESMA) und vergleichen Sie Namensschreibweisen exakt. Nutzen Sie WHOIS, um das Domain-Alter zu sehen.
Was tun, wenn Sie betroffen sind?
- Beweise sichern: Screenshots, Mails, Chats, Zahlungsbelege.
- Zahlung stoppen: Bank/Zahlungsdienstleister kontaktieren (Chargeback/Rückruf).
- Meldung erstatten: Polizei/Staatsanwaltschaft, BaFin-Hinweis geben.
- Rechtsrat einholen: Spezialisierte Kanzlei für Kapitalmarkt/Bankrecht.
Hinweis: Erfolgsaussichten hängen u. a. vom Zahlungsweg und vom Zeitpunkt der Reaktion ab.
Kurz erklärt: Rechtlicher Rahmen
Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Maßgeblich sind u. a. § 37 Abs. 4 KWG (unerlaubte Geschäfte) sowie – bei Kryptowerte-Dienstleistungen – § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Anbieter, die mit frei erfundenen „Behörden“ werben, versuchen häufig, diese Erlaubnispflicht zu verschleiern.
Prüfen Sie vor jeder Anlage die BaFin-Unternehmensdatenbank sowie EU-Register (z. B. ESMA).