Debitkarte oder Kreditkarte? So schützen Sie sich vor Kontomissbrauch und Kartenbetrug

Immer mehr Banken berichten über betrügerische Abbuchungen bei Debitkarten – betroffen sind häufig ältere Kunden, die ihre Karte nur gelegentlich nutzen, etwa zum Geldabheben am Automaten. In vielen Fällen bleibt der Schaden zunächst unbemerkt – bis das Konto leer ist. Was viele nicht wissen: Der gesetzliche Schutz bei Debitkarten ist deutlich schwächer als bei Kreditkarten. Diese rechtlichen Unterschiede können im Ernstfall entscheidend sein.


Welche rechtlichen Unterschiede bestehen zwischen Debit- und Kreditkarte?

Im europäischen Rechtsraum gelten zwei zentrale Regelwerke:

  • Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)
    EU-Richtlinie 2015/2366 regelt europaweit Rechte und Pflichten bei elektronischen Zahlungen, einschließlich Kartenmissbrauch.
  • § 675u BGB bis § 676c BGB
    Diese Vorschriften setzen PSD2 ins deutsche Recht um und regeln u. a. Haftungsgrenzen bei nicht autorisierten Zahlungen.

Die wichtigsten Unterschiede:

KriteriumDebitkarte (z. B. Girocard)Kreditkarte
Haftung bei MissbrauchBis max. 50 € Selbstbeteiligung, außer bei grober Fahrlässigkeit (vgl. § 675v Abs. 1 BGB)Gleiches Haftungslimit, viele Kreditkartenanbieter verzichten aber auf Eigenbeteiligung
Rückbuchung bei unautorisierten ZahlungenAnspruch auf Erstattung (§ 675u BGB), aber Bank kann Nachweis verlangen, dass Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hatRückbuchung meist unkomplizierter
Sofortiger Schaden möglichJa, Geld ist direkt vom Konto wegNein, Kreditrahmen wird belastet, aber eigenes Konto bleibt unberührt
Frist zur AnzeigeUnverzüglich nach Kenntnis, spätestens innerhalb 13 Monate (§ 676b BGB)Entsprechend, aber Anbieter oft kulanter

Welche Schutzmaßnahmen sind möglich – insbesondere für ältere Kontoinhaber?

Gerade ältere Menschen nutzen Debitkarten häufig nur zum Bargeldbezug – und sind daher besonders anfällig für Missbrauch, weil Unregelmäßigkeiten spät auffallen. Zu empfehlen sind:

  • Umstellung auf eine reine Bankkarte (ATM-Karte): Viele Banken bieten Karten an, die nur zur Bargeldauszahlung nutzbar sind – ohne Bezahlfunktion im Handel oder Internet.
  • Deaktivierung bestimmter Funktionen: Über das Online-Banking lassen sich oft Internetzahlungen, kontaktlose Zahlungen oder Auslandstransaktionen gezielt sperren.
  • Tages- und Umsatzlimits setzen: Diese lassen sich direkt in der App oder über die Bankfiliale einrichten.
  • SMS- oder Push-Benachrichtigungen aktivieren: So erfährt man bei jeder Transaktion sofort, ob etwas Ungewöhnliches geschieht.
  • Verzicht auf Überziehungsrahmen (Dispo oder verbundene Sparkonten): Bei Betrug kann sonst auch das Sparkonto leergeräumt werden (§ 675f BGB regelt hier den Zugriff).

Was tun bei vermuteten Betrugsfällen?

Wenn Sie oder ein Angehöriger feststellen, dass unautorisierte Abbuchungen erfolgt sind, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Sofort die Bank kontaktieren und die Karte sperren lassen (z. B. über Sperr-Notruf 116 116).
  2. Anzeige bei der Polizei erstatten, insbesondere wenn der Verdacht eines internen Betrugs besteht.
  3. Schriftliche Rückforderung bei der Bank gemäß § 675u BGB geltend machen.
  4. Dokumentation aller Abbuchungen und Kontakte aufbewahren.

Hinweis: Bei rechtzeitiger Meldung haften Sie in der Regel nur bis 50 €, es sei denn, Sie haben grob fahrlässig gehandelt (z. B. PIN im Geldbeutel aufbewahrt).


Was Angehörige tun können – auch ohne Kontovollmacht

In vielen Familien ist die Vorsorgevollmacht (POA) auf ein einzelnes Familienmitglied übertragen – doch dieses nimmt seine Verantwortung nicht immer wahr. Ohne Vollmacht ist man rechtlich eingeschränkt, dennoch können folgende Maßnahmen helfen:

  • Aufklärung statt Eingriff: Begleiten Sie ältere Angehörige zur Bank und besprechen Sie gemeinsam mögliche Sicherheitseinstellungen.
  • Empfehlung eines Kartenwechsels oder Limits: Die meisten Banken nehmen solche Änderungen auf Wunsch des Kontoinhabers direkt in der Filiale vor.
  • Protokollieren Sie Hinweise oder Verdachtsmomente, falls später ein rechtliches Einschreiten nötig wird (z. B. bei Untätigkeit des Bevollmächtigten gemäß § 1896 ff. BGB).

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Gilt die 50-Euro-Haftungsgrenze auch bei Onlinebetrug mit Kartennummern?

Ja. Auch bei sog. „Card-Not-Present“-Fällen (Kartenmissbrauch im Internet) haftet der Kunde max. 50 €, sofern er nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

Was ist der Unterschied zwischen Kreditkarte und Debitkarte im Schadensfall?

Bei der Kreditkarte wird nur der Kreditrahmen belastet, nicht das Guthaben. Die Bank muss Beträge i. d. R. zurückbuchen, ohne dass das Konto zwischenzeitlich leer ist.

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?

Zum Beispiel: PIN und Karte gemeinsam im Portemonnaie aufbewahrt, PIN auf Karte notiert oder Karte bewusst weitergegeben.


Debitkarten sind bequem – aber riskanter als viele denken. Wer seinen Kontozugriff nicht aktiv einschränkt, läuft Gefahr, bei Betrug finanziell stark belastet zu werden. Gerade für ältere Personen ist es sinnvoll, die Funktionen ihrer Karte zu prüfen, überflüssige Möglichkeiten zu deaktivieren und ggf. ganz auf eine reine Bargeldkarte umzusteigen. Angehörige können beratend begleiten – und bei Bedarf auf rechtliche Handlungsoptionen zurückgreifen.